Fachschaft Katholische und Evangelische Religionslehre
Im Fächerkanon der Maria-Ward-Schule wird dem Religionsunterricht, der sich dem Geist der ökumenischen Offenheit zwischen den Konfessionen verpflichtet weiß und in vielen Bereich überkonfessionell zusammenarbeitet, ein besonderer Stellenwert eingeräumt:
Die Ordensgründerin, Mary Ward, forderte nicht nur die Ausbildung und die
Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft der beginnenden Moderne ein, sondern stellte immer wieder nachdrücklich als unverzichtbares Element ihrer
Schulkonzeption heraus, dass sich der Glaube inmitten der Welt zu bewähren habe.
So kann es einer in der Tradition Mary Wards stehenden Schule nicht nur darum gehen, kognitive Fähigkeiten,
Leistungsbereitschaft, Urteilsfähigkeit, Effizienz, Respekt vor der Würde des Individuums sowie Achtung vor der Schöpfung zu vermitteln, sondern vorrangig hat sie sich darum zu bemühen, die ihr anvertrauten Schülerinnen zu motivieren und zu befähigen, in der Gesellschaft des beginnenden 21. Jahrhunderts den christlichen Glauben zu leben und auf seiner Grundlage der globalen Verantwortung des Menschen für seine Gegenwart und Zukunft gerecht zu werden. Besondere Bedeutung kommt hier der Ausbildung der sozialen Kompetenz
der Schülerinnen im Umgang mit dem Nächsten zu, die sich in der Solidarität aus dem Glauben gründet und in allen Lebensbereichen zu bewähren hat.
Der Religionsunterricht, dem eine zweifache Bildungsaufgabe
zukommt, hat sich diesem Auftrag immer wieder zu stellen.
Im Rahmen der universalen Bildungsebene vermittelt er ein
fachwissenschaftlich strukturiertes Wissen:
- In einer komplexen Gesellschaft, die sich in einem tief greifenden Veränderungsprozess befindet, den es zu steuern und human
zu gestalten gilt, erweist sich Orientierung als unverzichtbar,
- in unersetzlicher Weise fördert der Religionsunterricht das Vertrautwerden mit
der eigenen Kultur und der eigenen Religion, was gerade in der pluralistischen Gesellschaft fundamental erscheint,
- der moderne freiheitliche, säkulare Staat braucht einen breiten öffentlichen
Konsens über die grundlegenden Werte, die sein Fundament bilden. Da der Staat diese Grundwerte selbst nicht herstellen und ihre Akzeptanz nicht erzwingen
kann und will, kommt dem Religionsunterricht die wichtige Aufgabe der Vermittlung
der Grundwerte zu.
Im Bereich der individuellen Bildungsebene
versucht der Religionsunterricht, den Schülerinnen Hilfen aus dem Glauben zur Identitätsfindung und zur Persönlichkeitsentwicklung zu vermitteln:
- So bietet er die Chance, Glaubensinhalte kennen zu lernen; er bemüht sich, Orientierung zu geben, und befähigt zu freier
Entscheidung.
- Angezielt wird der Aufbau von Ich-Identität und universeller Solidarität, denn er hilft
jungen Menschen, in Hinsicht auf existentielle Fragen sprach- und urteilsfähig zu
werden.
- Der Religionsunterricht, der auf die Inhalte der jeweiligen Konfession ausgerichtet
ist, bietet den Schülerinnen an, Heimat in ihrer Kirche zu finden, was die
Ausgangsbasis für den ökumenischen Verständigungsprozess unter den Kirchen darstellt.
Zu den wesentlichen Bestandteilen des Religionsunterrichts gehören daher auch die vielfältigen Angebote aus dem Bereich der Schulpastoral, die zu Selbsterfahrung
und zu einem tieferen Verständnis des christlichen Glaubens hinführen wollen:
·
Schulgottesdienste finden am Schuljahresanfang, vor
Weihnachten, am Aschermittwoch, an Ostern und am Schuljahresende statt. Dabei werden die Gottesdienste am Schuljahresanfang als ökumenische Gottesdienste, die herausstellen, dass sich
LehrerInnen und Schülerinnen gemeinsam auf den Weg in einen neuen Lebensabschnitt begeben, gefeiert.
· Schulbeichten
werden als Einzelbeichten oder als Beichtgespräche, an denen mehrere Schülerinnen teilnehmen können, vor
Weihnachten, vor Ostern und vor Schuljahresende angeboten.
· Einmal im Monat findet morgens vor Beginn der ersten Stunde eine Meditation
für alle Schülerinnen der Realschule und des Gymnasiums im Meditationsraum statt.
· In der Fasten- und Adventszeit sind die Schülerinnen zum Besuch der
Frühschichten
in der Institutskirche eingeladen.
Abgeschlossen werden diese morgendlichen Zusammenkünfte jeweils durch ein durch ein gemeinsames, einfaches Frühstück in
den Räumen der Schule.
· Gemeinschaftstage, die ein besseres Kennenlernen der Schülerinnen ermöglichen wollen, werden in der siebten Klasse der
Realschule und der achten Klasse des Gymnasiums angeboten.
· Jeweils zwei
Besinnungtage, die die Beziehung des Einzelnen zu sich selbst, zu den anderen und zu Gott thematisieren, finden im
Rahmen der neunten Klasse für die Schülerinnen der Realschule und des Gymnasiums im Kloster St. Ottilien
statt.
· Dreitäge Besinnungstage im Kloster St. Ottilien werden ebenfalls für
Schülerinnen, die ihre schulische Ausbildung in absehbarer Zeit beenden, angeboten, und zwar für die Schülerinnen der zehnten Klasse der Realschule sowie für die Kollegiatinnen der
K 12 des Gymnasiums.
· Eine Gebetsnacht, die mit einem Mitternachtsgottesdienst abschließt, findet
immer im Januar im Rahmen der Maria-Ward-Woche zu Ehren der Ordensgründerin statt, die am 23. Januar 1585 geboren wurde und am 30. Januar 1645
verstorben ist.
· Im Rahmen des Compassionprojekts, das von einigen ReligionslehrerInnen
durchgeführt und betreut wird, nehmen die Schülerinnen der elften Klassen des Gymnasiums und der neunten Klasse der Realschule zwei Wochen nicht am
Unterricht teil, sondern arbeiten sechs bis acht Stunden täglich in einer sozialen
Einrichtung mit, so dass sie durch ihre Arbeit neue Erfahrungen sozialen, praktischen und emotionalen Lernens machen können. Unter dem Leitwort: „aktive
Mitmenschlichkeit – gelebte Solidarität“ werden soziales Nachdenken und solidarisches Handeln in einer Gesellschaft,
die heute als zunehmend entsolidarisiert erlebt wird, angezielt.
Die hier aufgeführten Zielsetzungen und Aktivitäten der Fachschaft Religionslehre zeigen, dass sich der Religionsunterricht einem Bildungsverständnis verpflichtet fühlt, das erst vor kurzem von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen
Kirche Deutschlands auf dem ersten gemeinsamen Bildungskongress beider Kirchen, der in Berlin stattfand, herausgestellt wurde:
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, warnte davor, nur noch Bildungsinhalte zuzulassen, die dem Arbeitsmarkt nützten. Zum Bildungsverständnis gehörten auch Fragen der philosophischen und religiösen Erkenntnisgewinnung, denn ohne kulturelle Durchdringung, ohne glaubende Verantwortung sei die moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft gefährdet, legte Präses Manfred Kock dar.
Die nicht leichte Aufgabe, die dem Religionsunterricht zukommt, spricht der folgende Text, der die alttestamentliche Dornbuschsituation als Höhepunkt der biblischen Exodusgeschichte in den Blick nimmt, an:
„Die Dornbuschsituation ist also der Ort, an dem der biblische Gott begegnet: Wo Menschen verletzt und geängstigt sind, wo Menschen entfremdet und verzweckt werden, wo Menschen Sehnsucht haben nach Güte und Verstandenwerden, wo Menschen sich ausstrecken nach Solidarität und Freiheit, da will der biblische Gott sich erfahrbar machen – durch Menschen, die sich von ihm in den Dienst nehmen lassen. Dem Mose wird das Geheimnis Gottes nicht geoffenbart, damit er sich nun in der Wüste eine Kapelle baut, um den Rest seines Lebens dieses Geheimnis zu meditieren. Nein, er wird nach Ägypten geschickt, um das Feuer dieses
Geheimnisses seinen Schwestern und Brüdern weiterzugeben, um auch sie zur Begegnung
mit diesem Feuer hinauszuführen an den Gottesberg. …“
Nicht die Vermittlung eines Glaubensvollzugs im Sinne der individuellen Heiligung
und der Abkehr von der Welt bestimmen also die Aktivitäten der Fachschaft Religionslehre, sondern das nicht immer leichte Bemühen, der Dimension des Glaubens und der daraus resultierenden Verantwortung für die Welt Gehör zu verschaffen.