"Nur Frauen …?" Frauenrechte

Im Zusammenhang mit der Maria-Ward-Woche 2007, von der Impulse für die
Durchführung von Projekten, Initiativen sowie Unterrichtsvorhaben für das ganze
Schuljahr ausgehen, die jeweils die spezifischen Anliegen der Ordensgründerin
aufgreifen, standen die Informationen über die Münchener „amnesty Gruppe MaF“.
Am 08.03.2007, dem Weltfrauentag, referierten Frau Blasius und Frau Mayer,
Mitglieder dieser Gruppe, auf Einladung von Herrn Dr. Schmelter in der Klasse G
9 b und G 9 d über deren Zielsetzung:
Amnesty international (ai) stellt eine weltweite, von Regierungen, politischen
Parteien, Ideologien und Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige
Mitgliederorganisation dar. Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte wendet sich ai gegen schwerwiegende Verletzungen der Rechte eines
jeden Menschen auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung sowie auf
körperliche und geistige Unversehrtheit. Im Jahre 1977 erhielt amnesty
international den Friedensnobelpreis.
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„Die Münchner amnesty international Gruppe 1554“, die aus zehn Mitgliedern besteht, kämpft gegen die Menschenrechtsverletzungen an Frauen (MaF). Darunter versteht man im Wesentlichen Menschenrechtsverletzungen wie: • Beschneidung, • Säureattentate, • Vergewaltigung, • Zwangsverheiratung, • Vorenthaltung von Bildung, • Frauenhandel und Zwangsprostitution. |
Die Gruppe beschäftigt sich inhaltlich mit diesen Themen und führt
Öffentlichkeitsarbeit wie Aktionen in der Münchener Innenstadt und
Abendveranstaltungen durch, sie hält Vorträge in Schulen und in anderen
Bildungseinrichtungen. Auch die „klassische amnesty-Arbeit“ wie das Schreiben
von Briefen oder die Teilnahme an „amnesty-Kampagnen“ stellt einen wesentlichen
Bestandteil der Arbeit der Gruppe MaF dar.
Das Referat führte erschreckende Beispiele für Menschenrechtsverletzungen an
Frauen an: So unterstützt MaF zur Zeit beispielsweise Frau Mao Hengfeng aus
Shangai, die von den chinesischen Behörden unter Hausarrest gestellt wurde,
nachdem sie mehrere Male in Arbeitslagern inhaftiert wurde. Der Grund für die
Missachtung der ihr zukommenden Menschenrechte liegt in ihrer Nichtbeachtung der
chinesischen Ein-Kind-Politik und ihr öffentlicher Einsatz für die Anerkennung
ihrer Rechte, der unter anderem auch schon dazu führte, dass sie in eine
psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde.
Hingewiesen wurde auch darauf, dass das Recht auf Gleichberechtigung von Frauen
und Männern bereits ausdrücklich in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt
wurde. Das bedeutendste Menschenrechtsdokument für Frauen stellt das
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979 (CEDAW) dar, das auch als die „Magna
Charta“ der Menschenrechte von Frauen bezeichnet wird. Von der Bundesrepublik
Deutschland wurde es 1985 ratifiziert und gehört daher zum unmittelbar geltenden
Recht in Deutschland. Bis jetzt sind dem CEDAW 177 Staaten beigetreten.
Allerdings haben zahlreiche Vertragsstaaten, darunter vor allem muslimische
Länder, weitreichende Vorbehalte geltend gemacht, um bestimmte Verpflichtungen
aus dem Vertrag, z. B. die Gleichstellung in Ehe und Familie, nicht erfüllen zu
müssen, was die Referentinnen an aktuellen Beispielen erläuterten. Im Anschluss
daran bestand die Möglicht der weiteren Information und Diskussion.
Verbindungslinien zwischen dem Anliegen der Ordensgründerin Mary Ward und der
Arbeit der Menschenrechtsorganisation ai sahen die Schülerinnen vor allem darin,
dass Mary Ward als auch Peter Benenson, der ai im Jahre 1961 ins Leben gerufen
hat, von der festen und unzerstörbaren Hoffnung ausgingen, dass die Ideale eines
Menschen sehr viel bewirken können, wenn sich ihrer Stimme weitere anschließen.
Als Gemeinsamkeit hervorgehoben wurde auch der Einsatz für Bildung und
Ausbildung sowie für die Gleichberechtigung der Frau. So hebt Mary Ward
beispielsweise hervor: „ … Es heißt nicht Veritas hominis, die Wahrheit der
Männer oder die der Frauen, sondern Veritas Domini, die Wahrheit Gottes, des
Herrn, und diese Wahrheit können die Frauen ebenso gut besitzen wie die Männer
…“. Allerdings wurden auch die Unterschiede, die diese beiden Ansätze
kennzeichnen, von den Schülerinnen klar erkannt. Während die Ordensgründerin auf
die im Glauben an Jesus Christus begründete Solidarität des Menschen mit dem
Menschen setzt und damit der religiösen Vernunft folgt, setzt die
Menschenrechtsorganisation auf die Unabhängigkeit von der Religion und folgt
damit der mundanen Vernunft.
Frau Blasius und Frau Mayer werden noch zwei Referate halten, eines über die
„Kinderrechte“ in der Klasse G 6a; ein weiteres Referat über „Frauenrechte“ ist
in den Grundkursen Katholische und Evangelische Religion geplant.
Dr. Jürgen Schmelter
